Wartung
Ihre Anlage sollte regelmäßig gewartet werden!
Für den Betrieb und die Wartung der Anlage sind der Eigentümer und der Betreiber verantwortlich. Die Wartungsintervalle sind in folgenden Normen geregelt und müssen regelmäßig durch einen Fachkundigen durchgeführt werden.
Hebeanlage/Pumpstation gemäß EN 12056-4 und DIN 1986
– 4x jährlich bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
– 2x jährlich bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
– 1x jährlich bei Anlagen in Einfamilienhäusern
– 4x jährlich bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
– 2x jährlich bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
– 1x jährlich bei Anlagen in Einfamilienhäusern
Druckerhöhungsanlagen gemäß DIN EN 806
– 1x jährlich
Feuerlöschanlagen gemäß DIN 14462
– gemäß Herstellerangaben
– 1x jährlich
Feuerlöschanlagen gemäß DIN 14462
– gemäß Herstellerangaben
Rückstausicherung gemäß DIN 1986
– 2x jährlich
Fettabscheideranlagen gemäß DIN 4040 Teil 100
– 1x jährlich
– 2x jährlich
Fettabscheideranlagen gemäß DIN 4040 Teil 100
– 1x jährlich
Wartungsvertrag
Den Anlagenbetreibern wird empfohlen, für die regelmäßig durchzuführenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten einen Wartungsvertrag abzuschließen. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich! Wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot für Ihre Anlage.